Bundeskabinett hat Ausnahmeverordnung für Lang-LKW gebilligt und Anforderungen gelockert
Das Bundeskabinett hat Anfang November die Ausnahmeverordnung für Giga-
Liner verabschiedet. Sie soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten und fünf Jahre gelten.
Für einfache Sattelzüge mit langem Auflieger bis zu einer Länge von 17,80 m wird das gesamte Straßennetz der teilnehmenden Länder geöffnet. Dazu gehören: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Hessen und Bayern. Sachsen-Anhalt wird den Transit auf den Autobahnen tolerieren, ebenso Baden-Württemberg auf der A7.
Fahrer müssen eine fünfjährige Berufserfahrung und eine Bescheinigung über
einen zweistündigen Einweisungskurs nachweisen. Als technische Anforderungen an die Fahrzeuge sind Luftfederung, ABS, ESP, Spurhalteassistent, Abstandstempomat und Rückwärtskamera vorgeschrieben.
„Auch die Andreas Schmid Transport GmbH & Co. KG hat Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Giga-Linern beantragt. Wir sind zuversichtlich, dass im nächsten Jahr Giga-Liner und Sattelzüge mit 17,80 m Länge im Einsatz sein werden. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeskabinetts, denn die Lang-LKW bieten echte Vorteile. Mit denselben Ressourcen kann bis zu 50% mehr Fracht befördert werden und das Gesamtgewicht der Ladung von 40t verteilt sich über zusätzliche Achsen, so dass die Straßen damit eindeutig weniger belastet werden“,
so Helmut Treffer, Geschäftsführer Andreas Schmid Transport GmbH & Co. KG.